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Bedingungen und Konditionen

VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES
Die Annahme dieses Angebots schließt die Annahme der nachstehenden Bedingungen ein, es sei denn, eine Abweichung davon wurde von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass seine eigenen Bedingungen (falls vorhanden) nicht auf den Vertrag im Sinne der nachstehenden Definition anwendbar sind.

2. VERTRAG
Der Vertrag setzt sich aus unserem Angebot und der schriftlichen Bestellung des Käufers zusammen. Sofern das Angebot nicht vorher zurückgezogen wird, kann es innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum dieses Dokuments angenommen werden. Sobald der Vertrag geschlossen ist, kann er vom Käufer nicht mehr annulliert, aufgeschoben oder geändert werden, es sei denn mit unserem schriftlichen Einverständnis.

3. PREIS
Vorbehaltlich nachstehender Änderungen ist der Preis wie in diesem Angebot angegeben. Der angegebene Preis basiert auf unseren Produktionskosten zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Angebots. Sollten sich unsere Produktionskosten zwischen dem Datum dieses Angebots und dem Datum der Lieferung erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, den Preis zu ändern, um diese Erhöhung zu berücksichtigen.

4. BEZAHLUNG
a) Die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
b) Der Käufer ist verpflichtet, den Preis innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Monats zu zahlen, in dem unsere Rechnung zugestellt wurde. Im Falle von Waren, die in Teilmengen verkauft werden, ist jede Teilmenge gesondert zu bezahlen, und dementsprechend sind die Bestimmungen dieses Artikels auf jede Teilmenge anzuwenden.

5. LIEFERUNG
Die Liefer- oder Leistungszeit beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Bestellung des Kunden bei uns. Jede für die Lieferung oder Leistung angegebene Zeit ist nur eine Schätzung und ist nicht wesentlich für den Vertrag. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer oder Dritten infolge der Nichteinhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist oder des Liefertermins entstehen.

6. ANNAHME
Die Waren gelten ab dem Datum der Lieferung als vom Käufer angenommen.

7. LIEFERUNG
Ab Werk.

8. EIGENTUM UND GEFAHR
Das Eigentum an den von uns hergestellten Waren oder an den von uns im Rahmen des Vertrages erstellten Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (die Waren) geht mit dem Eintritt desjenigen der folgenden Ereignisse über, das zuletzt eintritt (das letzte Ereignis):

a)  Vollständige Zahlung des Gesamtpreises
Vollständige Zahlung jedes anderen Betrages, den der Käufer uns aufgrund dieses Vertrages oder anderweitig schuldet.
b) die Erfüllung aller Vertragsbedingungen.

Bis zum Eintritt des letztgenannten Ereignisses hat der Käufer, wenn die Ware in seinem Besitz ist, diese wie ein Verwahrer zu halten und getrennt von allen anderen Waren, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die sich im Besitz des Käufers befinden, so zu lagern, dass sie sofort als unser Eigentum erkennbar sind.

Der Käufer ist zum Verkauf der Waren nur unter der Bedingung berechtigt, dass er sie als unser Vertreter verkauft.

Zu jedem Zeitpunkt vor dem letzten Ereignis können wir dem Käufer schriftlich mitteilen, dass er berechtigt ist, die Waren zu verkaufen, und wenn der Käufer im Besitz der Waren ist, muss er sie daraufhin an uns zurückgeben und darf sie auf jeden Fall nicht mehr ohne Zustimmung besitzen.

Nach einer solchen Mitteilung können wir jederzeit alle Räumlichkeiten betreten, in denen sich die Waren befinden oder von denen wir annehmen, dass sie sich dort befinden, und die Waren entfernen. Ungeachtet des Vorstehenden gehen die Waren und alle Teile davon ab der Lieferung auf das Risiko des Kunden über, der die Waren für den vollen Kaufpreis oder für den Zeitraum ab dem Datum der Lieferung bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer gegen Verlust oder Beschädigung der Waren oder eines Teils davon versichern muss.

9. GARANTIEN
a) Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen dieser Klausel werden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Beschreibung, den Zustand, die Qualität oder die Eignung der hiermit verkauften Waren gegeben oder impliziert. Jegliche gesetzliche oder sonstige ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung wird hiermit ausgeschlossen und erlischt.
b) Werden Waren nach den Anforderungen des Käufers hergestellt oder Entwürfe für uns angefertigt, so haften wir nicht für Ansprüche, die gegen uns oder den Käufer wegen Verletzung eines Patents, eines Geschmacksmusters, einer Marke, eines Urheberrechts oder eines anderen Rechtstitels eines Dritten in Bezug auf die Waren, Entwürfe oder Teile davon oder deren Verwendung erhoben werden oder zu erheben drohen, und die Erteilung des Auftrags des Käufers gilt als Verpflichtung des Käufers, uns von allen Ansprüchen in Bezug auf eine solche Verletzung sowie von allen dadurch entstehenden rechtlichen und sonstigen Kosten freizustellen.
c) Werden Waren nach vom Käufer vorgelegten Entwürfen oder nach den Anforderungen des Käufers angefertigt, so haften wir nicht für die einwandfreie Funktion dieser Waren.
d) Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen haften wir nicht für direkte oder Folgeschäden, die dem Käufer, seinen Mitarbeitern oder Vertretern gegenüber Dritten entstehen. Unsere Haftung für Verluste oder Schäden im Sinne dieses Absatzes beschränkt sich nach unserem Ermessen auf die Lieferung neuer Waren oder die Beseitigung von Mängeln, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten und ausschließlich auf Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen, die uns innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach der ersten Lieferung der Waren zuzurechnen sind; nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt jede Haftung unsererseits. Unter der Voraussetzung, dass die mangelhaften Waren unverzüglich frei an unser Werk zurückgesandt werden, werden die reparierten oder neuen Waren dem Käufer frei geliefert. Waren, die als mangelhaft zurückgesandt werden und sich bei der Überprüfung als richtig erweisen, werden auf Kosten des Käufers zurückgesandt, und alle uns dadurch entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt und sind von ihm in voller Höhe zu zahlen.

10. UNTERBRECHUNGEN UND KÜNDIGUNG
a) Falls wir aufgrund von Lieferengpässen, Streiks und anderen Arbeitskampfmaßnahmen, Aussperrung, Feuer, Sturm, Überschwemmung, Unwetter, Überflutung, Feinden der Königin, Aufruhr, zivilem Aufruhr, Explosion, Betriebsstörungen, Maschinenstillstand oder unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, können wir den Vertrag durch eine entsprechende Mitteilung an den Käufer aussetzen, und das Lieferdatum wird um die Dauer der Aussetzung des Vertrags verschoben.
b) Jedes Zugeständnis, jeder Spielraum oder jeder Verzicht, den wir dem Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt gewähren, hindert uns nicht daran, später unsere Rechte aus dem Vertrag in vollem Umfang auszuüben.

11. RECHTLICHE AUSLEGUNG
Der Vertrag und die vorstehenden Bedingungen sind nach englischem Recht auszulegen, das hiermit zum eigentlichen Vertragsrecht erklärt wird, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der Gerichtsbarkeit des High Court of Justice of England].

 

EINKAUFSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

In diesen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff “Käufer” auf Spline Gauges und/oder seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Betriebsgesellschaften und der Begriff “Verkäufer” auf die Person, Firma oder Gesellschaft, bei der der Käufer eine Bestellung aufgegeben hat. Der Begriff “Vertrag” bezieht sich auf jede vom Käufer erteilte und vom Verkäufer akzeptierte Bestellung über die Lieferung von Waren. “Bestellung” bedeutet die schriftliche Anweisung des Käufers zur Lieferung der Waren, die diese Bedingungen enthält. Der Begriff “Waren” bezeichnet alle im Vertrag vereinbarten Waren, die der Käufer vom Verkäufer kauft (einschließlich aller Teile oder Teile davon).

2. BEDINGUNGEN

  • Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers dar, Waren und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu erwerben.
  • Die Bestellung gilt als angenommen, wenn (i) der Verkäufer die Bestellung schriftlich annimmt oder (ii) der Verkäufer eine Handlung vornimmt, die mit der Erfüllung der Bestellung vereinbar ist, je nachdem, was früher eintritt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
  • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Verkäufer aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.

3. AUFTRÄGE

  • Alle Bestellungen, einschließlich Bestellungen für Direktlieferungen, werden vom Verkäufer vor dem Versand oder innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer bestätigt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, und zwar unter Angabe von Menge, Produktspezifikation, Preis und Liefertermin.
  • Wird die Bestellung des Käufers nicht innerhalb von 1 Woche nach dem Datum der Bestellung schriftlich bestätigt oder erfolgt die Lieferung innerhalb dieses Zeitraums als Reaktion auf die Bestellung, so ist der Käufer nicht mehr an die Bestellung gebunden. Eine geänderte Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. In diesem Fall wird der Vertrag erst dann wirksam, wenn der Käufer diese Änderungen schriftlich genehmigt hat.

4LIEFERUNG UND MENGE

  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Waren vom Verkäufer zum vereinbarten Zeitpunkt auf Kosten des Verkäufers frachtfrei an den Standort des Käufers geliefert. Die Lieferfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags, und der Käufer behält sich das Recht vor, entweder den gesamten Auftrag oder den noch nicht ausgeführten Teil des Auftrags zu stornieren, wenn die Lieferung nicht innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist erfolgt. Werden dem Käufer mehr als die bestellten Mengen geliefert, so ist der Käufer nicht verpflichtet, für den Überschuss zu zahlen, und der Überschuss geht auf das Risiko des Verkäufers über und ist auf dessen Kosten zurückzusenden. Teillieferungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers akzeptiert.
  • Die Waren gelten erst dann als vom Käufer abgenommen, wenn er 5 Arbeitstage Zeit hatte, sie nach der Lieferung zu prüfen. Der Käufer hat außerdem das Recht, die Waren so zurückzuweisen, als wären sie nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntwerden eines verborgenen Mangels an den Waren abgenommen worden.
  • Ist der Verkäufer für die Lieferung oder die Veranlassung der Lieferung der Waren an den Standort des Käufers verantwortlich, so haftet der Verkäufer für alle Schäden, die er oder sein Spediteur an den Waren oder am Eigentum des Käufers im Zuge der Lieferung und des Abschlusses der Entladung verursacht. Werden die Waren vor dem in der Bestellung angegebenen Datum geliefert, ist der Käufer berechtigt, nach eigenem Ermessen die Annahme der Waren zu verweigern oder die Kosten für die Versicherung und Lagerung der Waren bis zum vertraglichen Lieferdatum in Rechnung zu stellen.
  • Bei Waren, die von außerhalb des Vereinigten Königreichs geliefert werden, stellt der Verkäufer sicher, dass dem Käufer genaue Informationen über das Ursprungsland der Waren zur Verfügung gestellt werden, und haftet gegenüber dem Käufer für alle zusätzlichen Zölle oder Steuern, für die der Käufer verantwortlich sein kann, wenn sich herausstellt, dass das Ursprungsland von dem vom Verkäufer angegebenen Land abweicht. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist der Verkäufer für die Beschaffung aller Ausfuhr- und Einfuhrlizenzen für die Waren verantwortlich und haftet für alle Verzögerungen, die darauf zurückzuführen sind, dass diese Lizenzen nicht zum erforderlichen Zeitpunkt vorliegen.
  • Lieferungen müssen mindestens 24 Stunden vor der Lieferung bei der zuständigen Stelle des Käufers angemeldet werden, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.
  • Der Verkäufer stellt sicher, dass Lieferungen von Lebensmitteln, Körperpflegeprodukten oder Arzneimitteln nicht in Mischladungen mit gefährlichen, industriellen oder ätzenden Stoffen enthalten sind. Der Verkäufer stellt außerdem sicher, dass alle Produkte und Primärverpackungen während der Lagerung und des Transports angemessen vor Verfälschungen und Verunreinigungen geschützt sind.

5. LIEFERNACHWEIS (“P.O.D.”)

Wenn der Käufer verlangt hat, dass der Verkäufer direkt an den Kunden des Käufers liefert, muss ein unterschriebener Nachnahmebeleg (mit allen Angaben, einschließlich des Namens des Kunden des Käufers als Unterzeichner, deutlich gedruckt) an den Standort des Käufers geschickt werden, von dem aus die Bestellung aufgegeben wurde. Der Nachnahmebeleg muss die Bestellnummer des Käufers, die Menge und die Beschreibung der gelieferten Waren enthalten und muss innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung der Waren kostenlos an diesem Standort eingehen.

6. ANALYSENZERTIFIKATE

Analysezertifikate für alle chemischen Produkte sind kostenlos mit allen Lieferungen mitzuliefern oder vor der Lieferung zu faxen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie müssen die Chargennummer und die Bestellnummer des Käufers enthalten.

7. QUALITÄT

Die Waren müssen das beste verfügbare Design, die beste Qualität, das beste Material und die beste Verarbeitung aufweisen, fehlerfrei sein und in jeder Hinsicht mit der Bestellung und den vom Käufer an den Verkäufer gelieferten oder ihm mitgeteilten Spezifikationen übereinstimmen. Die Rechte des Käufers gemäß diesen Bedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bedingungen, die dem Käufer durch das Gesetz über den Verkauf von Waren (Sale of Goods Act) von 1979 eingeräumt werden. Der Verkäufer garantiert, sichert zu und verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, dass:

  • die Waren in Übereinstimmung mit der zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikation geliefert und vom Verkäufer entsprechend geprüft wurden;
  • die Waren von guter Qualität und frei von Fehlern oder Mängeln sind; und
  • wenn die Waren für den Käufer kundenspezifisch entworfen, gemischt oder hergestellt wurden oder der Verkäufer technische Beratung in Bezug auf ihre Formulierung, Anwendung und Verwendung geleistet hat, garantiert der Verkäufer, dass die Waren für ihren Zweck geeignet sind;
  • alle Informationen, die der Verkäufer dem Käufer in Bezug auf die Waren zur Verfügung stellt, in allen wesentlichen Punkten wahr und genau sind; und
  • er hat dem Käufer alle gesetzlich vorgeschriebenen Produkt- und technischen Informationen zur Verfügung gestellt.
  • der Käufer ist berechtigt, die Waren während der Herstellung und auf Wunsch vor der Lieferung zu prüfen.

8ÜBERLIEGEGELD

Standgeld wird nur nach der Standardzeit von 3 Stunden ab der vereinbarten Buchungszeit akzeptiert. Wenn der Verkäufer die Buchungszeit versäumt, wird kein Standgeld gezahlt.

9ÜBERPRÜFUNG

Der Käufer behält sich das Recht vor, Waren oder Arbeiten zurückzuweisen, die sich bei der Inspektion als qualitativ oder konstruktiv mangelhaft erweisen oder nicht von zufriedenstellender Qualität sind oder sich nicht angemessen für den Zweck eignen, für den sie geliefert werden, oder die nicht mit der Bestellung oder den vereinbarten Spezifikationen übereinstimmen. Der Verkäufer verpflichtet sich, solche beanstandeten Waren auf Verlangen des Käufers so schnell wie möglich zu ersetzen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, einen solchen Ersatz der Waren zu akzeptieren. Alle an den Verkäufer für zurückgewiesene Waren gezahlten Beträge sind vom Verkäufer auf Verlangen des Käufers unverzüglich zurückzuerstatten. Der Käufer behält sich das Recht vor, Waren zurückzuweisen, unabhängig davon, ob ein Teil der Waren vom Käufer angenommen wurde oder nicht.

10. TITEL UND RISIKO

Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, geht das Risiko für die Waren bei Abschluss der Lieferung an dem in der Bestellung angegebenen Ort auf den Käufer über, und das Eigentum an den Waren oder Teilen davon geht auf den Käufer über, je nachdem, was früher eintritt, entweder bei Lieferung der Waren oder bei früherer Zahlung.

11. PREIS

Der zu zahlende Preis ist der in der Bestellung angegebene Preis und versteht sich, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ausschließlich der Mehrwertsteuer, aber einschließlich aller anderen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung der Waren und aller anwendbaren Zölle oder Steuern. Die Rechnung muss in der Währung ausgestellt werden, die in der Bestellung angegeben ist.

12ZAHLUNG

Die Standardzahlungsbedingungen des Käufers von 30 Tagen ab dem Ende des Monats, in dem die Waren geliefert wurden, gelten für alle Bestellungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsfrist ist nicht wesentlich für den Vertrag. Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank Plc zu entrichten.

13. RECHNUNGEN

Alle Rechnungen sind an die “Buchhaltung” zu senden und müssen die entsprechende Bestellnummer des Käufers enthalten. Ohne diese Angabe kann der Käufer keine Zahlungen vornehmen. Rechnungen, für die eine Gutschrift des Verkäufers erforderlich ist, werden erst nach Erhalt der Gutschrift in der richtigen Höhe bezahlt. In der Gutschrift muss die Bestellnummer des Käufers angegeben sein.

14. AUFRECHNUNG DES GESCHULDETEN BETRAGS

Der Käufer ist berechtigt, von allen Geldern, die er dem Verkäufer schuldet oder schulden wird, alle Gelder abzuziehen, die er dem Käufer vom Verkäufer schuldet.

15SCHADENSERSATZ

Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Verlusten, Klagen, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Ausgaben und Verbindlichkeiten frei, die dem Käufer in irgendeiner Weise entstehen, sei es durch Vertrag oder unerlaubte Handlung und sei es nach Gewohnheitsrecht, Billigkeitsrecht, Gesetz oder auf andere Weise in Bezug auf:

  • das Versäumnis des Verkäufers, Waren zu liefern, die mit allen zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen;
  • die Bereitstellung von unzureichenden und/oder ungenauen und/oder unvollständigen Informationen durch den Verkäufer;
  • das Versäumnis des Verkäufers, eine angemessene schriftliche Mitteilung über eine Änderung der Produktspezifikation zu machen; und
  • in den Fällen, in denen Bedingung 7.3 Anwendung findet, jede Verletzung der Garantie für die Gebrauchstauglichkeit.

16. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

  • Die Waren und/oder Dienstleistungen werden vom Verkäufer in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften geliefert. In dem Maße, in dem Codes, Richtlinien und/oder Anforderungen eher beratend als verpflichtend sind, ist der vom Verkäufer zu erreichende Konformitätsstandard die beste Praxis der jeweiligen Branche. In allen Fällen gehen die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften zu Lasten des Verkäufers.
  • Alle gelieferten Waren müssen die vom Verkäufer beschriebene Beschaffenheit, Substanz und Qualität aufweisen, wie in Abschnitt 7 beschrieben.
  • 16.3 Der Verkäufer wird alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einholen und jederzeit aufrechterhalten, alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen einhalten und alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie alle anderen Sicherheitsanforderungen, die in den Räumlichkeiten des Käufers gelten, beachten;

17REACH

  • Der Verkäufer stellt dem Käufer rechtzeitig alle relevanten Informationen zur Verfügung, um die Verpflichtungen des Käufers gemäß der EU-Verordnung zu REACH (EC1937/2006) (die “REACH-Verordnung”) zu erfüllen.
  • Für den Fall, dass der Verkäufer außerhalb der Europäischen Union ansässig ist und eine Vorregistrierung und/oder Registrierung der Waren gemäß der REACH-Verordnung erforderlich ist, vereinbaren der Käufer und der Verkäufer, wer der Registrant sein wird.
  • Ist der Verkäufer der Registrant, muss er die Waren auf eigene Kosten rechtzeitig gemäß der REACH-Verordnung vorregistrieren und registrieren. Unterlässt er dies, so stellt dies einen wesentlichen Verstoß dar und berechtigt den Käufer, den Vertrag gemäß Klausel 22 dieser Bedingungen zu kündigen.
  • Ist der Käufer der Registrierungspflichtige, stellt der Verkäufer auf seine Kosten alle relevanten Informationen zur Verfügung und arbeitet uneingeschränkt mit dem Käufer zusammen, um die Vorregistrierung und Registrierung der Waren gemäß der REACH-Verordnung rechtzeitig durchzuführen. Darüber hinaus erklärt sich der Verkäufer bereit, dem Käufer alle Kosten zu erstatten, die dem Käufer durch die Erfüllung der durch die REACH-Verordnung auferlegten Verpflichtungen entstehen. Kommt der Verkäufer diesen Verpflichtungen nicht nach, kann der Käufer den Vertrag gemäß Klausel 22 dieser Bedingungen kündigen.
  • Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Sicherheitsdatenblätter für die Waren auf dem neuesten Stand gehalten werden, und informiert den Käufer so schnell wie möglich über alle Informationen, die er in Bezug auf gefährliche Eigenschaften der Waren oder Risikomanagementmaßnahmen erhält oder die ihm bekannt werden.

18ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN, VERFAHREN ODER HERSTELLUNGSORT

Der Verkäufer hat den Käufer rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen, wenn er beabsichtigt, Produkt- und/oder Verfahrensänderungen, Änderungen der Spezifikationen/Analysemethoden, des Herstellungsortes oder sonstige wesentliche Änderungen in Bezug auf die Waren vorzunehmen. Unterlässt es der Verkäufer, den Käufer über derartige

Änderungen nicht mindestens 30 Tage vor der Änderung mitteilt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

19. UNTERAUFTRAGSVERGABE

Aufträge dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers weder ganz noch teilweise abgetreten oder an Subunternehmer vergeben werden.

20GEISTIGES EIGENTUM

Der Verkäufer garantiert, dass das Design, die Konstruktion, die Qualität und die Lieferung der in der Bestellung spezifizierten Waren keine Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragenen Muster, kein Know-how, keine vertraulichen Informationen, Lizenz- oder Urheberrechte oder Rechte gleicher oder ähnlicher Wirkung oder Art in irgendeinem Teil der Welt verletzen, und stellt den Käufer von allen Klagen, Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Gebühren und Auslagen (einschließlich Anwaltskosten) frei, die sich aus einer Verletzung dieser Garantie ergeben oder entstehen. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

21VERTRAULICHKEIT

Der Verkäufer darf ohne die Zustimmung des Käufers keine Informationen offenlegen oder nutzen, die in Produkt- oder Rezepturspezifikationen des Käufers enthalten sind, oder andere Informationen, die der Käufer dem Verkäufer ausdrücklich als vertraulich bekannt gibt, oder solche Informationen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie vertraulicher Natur sind, Der Verkäufer beschränkt die Offenlegung solcher vertraulicher Informationen auf diejenigen seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer, die diese Informationen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer benötigen, und stellt sicher, dass diese Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer den gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie der Verkäufer. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

22. KÜNDIGUNG

  • Unbeschadet sonstiger Rechte des Käufers ist der Käufer berechtigt, den Vertrag in den folgenden Fällen unverzüglich zu kündigen
  • der Verkäufer verstößt in erheblichem Maße gegen eine der Bedingungen des Vertrags; oder
  • eine Pfändung, eine Zwangsvollstreckung oder ein sonstiges Verfahren wird in das Vermögen des Verkäufers eingeleitet; oder
  • gegen den Verkäufer eine Konkursverfügung ergeht oder er einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder er auf andere Weise eine geltende gesetzliche Bestimmung zur Unterstützung zahlungsunfähiger Schuldner in Anspruch nimmt oder (wenn es sich um eine juristische Person handelt) eine (formelle oder informelle) Gläubigerversammlung einberuft oder er sich in Liquidation begibt (freiwillig oder zwangsweise), mit Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Verschmelzung, oder ein Konkursverwalter oder Geschäftsführer, Verwalter oder Zwangsverwalter für sein Unternehmen oder einen Teil davon bestellt wird, oder beim Gericht Unterlagen zur Ernennung eines Verwalters des Verkäufers eingereicht werden oder der Verkäufer oder seine Direktoren oder ein qualifizierter Inhaber einer schwebenden Schuldverschreibung (wie in Absatz 14 von Anhang B1 zum Insolvenzgesetz von 1986 definiert) die Absicht zur Ernennung eines Verwalters bekundet, oder ein Beschluss gefasst oder bei einem Gericht ein Antrag auf Auflösung des Verkäufers oder auf Erteilung einer Verwaltungsanordnung in Bezug auf den Verkäufer eingereicht wird oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Verkäufers eingeleitet wird; oder
  • der Verkäufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
  • sich die finanzielle Lage des Verkäufers so weit verschlechtert, dass nach Ansicht des Käufers die Fähigkeit des Verkäufers, seine vertraglichen Verpflichtungen angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
  • Der Käufer hat das Recht, den Vertrag jederzeit und aus beliebigem Grund durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer ganz oder teilweise zu kündigen, woraufhin alle Arbeiten im Rahmen des Vertrags eingestellt werden und der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Entschädigung für die zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Arbeiten zu zahlen hat; diese Entschädigung umfasst jedoch nicht den Verlust erwarteter Gewinne oder Folgeschäden. Die Beendigung des Vertrages, wie auch immer sie erfolgt, lässt die Rechte und Pflichten des Käufers, die vor der Beendigung entstanden sind, unberührt. Die Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung gelten, bleiben ungeachtet der Kündigung weiterhin durchsetzbar.

23. VERSICHERUNG

Der Verkäufer stellt sicher, dass er über einen angemessenen Versicherungsschutz bei einem angesehenen Versicherer verfügt, um Ansprüche aus diesem Vertrag oder sonstige Ansprüche oder Forderungen zu decken, die von Personen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag Verletzungen, Schäden oder Verluste erleiden, gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) eine Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von £ 5 Mio. pro Schadensfall und (b) eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von £ 5 Mio. pro Schadensfall. Der Verkäufer hat dem Käufer auf dessen Verlangen seine Versicherungspolice(n) zusammen mit der Quittung für die letzte Prämie für jede Police vorzulegen.

24HÖHERE GEWALT

  • Der Käufer behält sich das Recht vor, das Liefer- oder Zahlungsdatum zu verschieben oder einen Auftrag zu stornieren oder die Menge der bestellten Waren zu reduzieren, wenn er aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Käufers liegen, an der Ausübung seines Geschäfts gehindert wird oder sich verzögert. Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet der Begriff “Höhere Gewalt” ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (mit Ausnahme der eigenen Belegschaft der betroffenen Partei), höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Verhängung eines Embargos, Feuer, Überschwemmung, Sturm, die Verhängung eines Embargos, von Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Quoten oder sonstigen Beschränkungen oder Verboten oder die Nichterteilung einer erforderlichen Lizenz oder Zustimmung und, soweit der Käufer betroffen ist, jede Einfuhrbeschränkung oder wesentliche Änderung der Einfuhrzölle und -kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ergeben und sich auf die Fähigkeit des Käufers auswirken, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen,
  • Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag infolge eines Ereignisses höherer Gewalt.
  • Hält ein Ereignis höherer Gewalt eine der Parteien länger als 4 Wochen von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ab, hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei unverzüglich zu kündigen, ohne ihre sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken.

25ALLGEMEINES

Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

26RECHTE DRITTER

Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist (ein “Dritter”), hat keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, um eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen.

27VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ (DAS “GESETZ”)

  • Der Verkäufer garantiert, dass alle an den Käufer gelieferten Waren zusammen mit allen erforderlichen Anweisungen, Informationen und Warnhinweisen so konzipiert, hergestellt und produziert werden, dass die Waren unter keinen Umständen als fehlerhaft im Sinne von Teil 1 des Gesetzes angesehen werden können.
  • Erhält der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt Kenntnis von Vorfällen, Ereignissen oder Entdeckungen, die in irgendeiner Weise für den sicheren Betrieb bereits gelieferter Waren von Bedeutung sind, hat er den Käufer unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
  • Der Verkäufer hat den Käufer für alle Verluste und Schäden (einschließlich der Kosten, Auslagen und Gebühren für rechtliche Schritte, in die der Käufer verwickelt werden kann) zu entschädigen, zu erstatten und zu entschädigen, die dem Käufer infolge von Ansprüchen entstehen oder von ihm getragen werden müssen, die sich daraus ergeben, dass die Waren gemäß den Bestimmungen von Teil 1 des Gesetzes als mangelhaft befunden werden.\
  • Der Verkäufer verpflichtet sich, einen angemessenen Versicherungsschutz (bei renommierten Versicherern) in Bezug auf die Haftung gemäß dem Gesetz aufrechtzuerhalten und dem Käufer auf Verlangen unverzüglich eine Kopie oder Kopien der entsprechenden Versicherungspolice(n) vorzulegen.

28PRODUKTSICHERHEIT UND PRODUKTRÜCKRUF

  • Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen (und im Falle einer mündlichen Benachrichtigung diese so schnell wie möglich schriftlich zu bestätigen), wenn der Verkäufer Grund zu der Annahme oder dem Verdacht hat, dass die Waren einen Mangel aufweisen, der die Waren für einen Käufer oder Benutzer dieser Waren unsicher macht oder ein unannehmbares Risiko für Verbraucher darstellt, oder ein Fehler oder eine Auslassung in der Gebrauchs- und/oder Montageanleitung der Waren, die den Verbraucher der Gefahr von Tod, Verletzung oder Sachschäden aussetzt oder aussetzen kann, und der Verkäufer hat dem Käufer unverzüglich alle relevanten Einzelheiten (die der Käufer in angemessener Weise anfordern kann) in Bezug auf die Umstände mitzuteilen, die zu der Mitteilung geführt haben.
  • Unbeschadet der Produktsicherheitsverpflichtungen des Verkäufers gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften hat der Verkäufer auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung zu handeln:
  • sich nach Kräften zu bemühen, mit dem Käufer zusammenzuarbeiten, um Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen eines Mangels an den Waren zu minimieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe vereinbarter Mitteilungen an die zuständigen Vollzugsbehörden und die Herausgabe schriftlicher oder sonstiger Mitteilungen an die Kunden des Käufers über die Art und Weise der Waren oder deren Betrieb;
  • Rückruf von Waren, die der Käufer bereits an seine Kunden verkauft hat;
  • alle zurückgerufenen Waren oder mangelhaften Waren, die sich im Besitz des Käufers befinden, abzuholen;
  • alle zurückgerufenen Waren ordnungsgemäß zu vernichten und zu entsorgen;
  • allen angemessenen Anweisungen des Käufers in Bezug auf die Waren nachzukommen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufforderung des Käufers, die Waren in einer Weise zu kennzeichnen, die der Käufer zur Warnung der Verbraucher für angemessen hält); und
  • sich an alle anderen Vereinbarungen zu halten, die zwischen den Parteien in Bezug auf die Waren getroffen werden.
  • Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Kosten, Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verfahren und Ausgaben frei, die dem Käufer aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder eines Verstoßes des Verkäufers gegen die Bestimmungen dieses Vertrages entstehen, durch die die Waren mangelhaft oder unsicher werden.

29. RECHT

Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

30. COMPLIANCE

Der Verkäufer;

  • wird alle anwendbaren Gesetze, Statuten und Vorschriften in Bezug auf Wettbewerb, Korruptionsbekämpfung und Bestechung einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010;
  • wird während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung über eigene Richtlinien und Verfahren verfügen und diese beibehalten, einschließlich angemessener Verfahren im Rahmen der unter 16(a) und 16(b) 30(i) und 30(ii) genannten Angelegenheiten, um eine kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten

31. NICHTVERZICHT

Ein Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und schließt dessen weitere Ausübung nicht aus oder schränkt sie ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt sie ein.

32DATENSCHUTZ

Erhält der Verkäufer vom Käufer personenbezogene Daten im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 in ihrer jeweils geänderten, ersetzten oder ersetzten Fassung, einschließlich der Gesetze zur Umsetzung oder Ergänzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (die “DSGVO”), stellt der Verkäufer sicher, dass er die DSGVO in vollem Umfang einhält und die Daten nur insoweit verarbeitet, als dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen erforderlich ist.

Der Verkäufer erklärt sich hiermit bereit, den Käufer von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Gerichtsverfahren, Urteilen, Anordnungen, Schäden, Kosten, Verlusten, Ausgaben und Verbindlichkeiten freizustellen, die dem Käufer infolge eines Verstoßes des Verkäufers gegen die DSGVO entstehen oder entstanden sind.

33RECHTSKONSTRUKTION

Der Vertrag und die vorstehenden Bedingungen sind nach englischem Recht auszulegen, das hiermit zum ordentlichen Vertragsrecht erklärt wird, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der Rechtsprechung des High Court of Justice of England