VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
Die Annahme dieses Angebots schließt die Annahme der nachstehenden Bedingungen ein, es sei denn, eine Abweichung davon wurde von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass seine eigenen Bedingungen (falls vorhanden) nicht auf den Vertrag im Sinne der nachstehenden Definition anwendbar sind.
2. VERTRAG
Der Vertrag setzt sich aus unserem Angebot und der schriftlichen Bestellung des Käufers zusammen. Sofern das Angebot nicht vorher zurückgezogen wird, kann es innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum dieses Dokuments angenommen werden. Sobald der Vertrag geschlossen ist, kann er vom Käufer nicht mehr annulliert, aufgeschoben oder geändert werden, es sei denn mit unserem schriftlichen Einverständnis.
3. PREIS
Vorbehaltlich nachstehender Änderungen ist der Preis wie in diesem Angebot angegeben. Der angegebene Preis basiert auf unseren Produktionskosten zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Angebots. Sollten sich unsere Produktionskosten zwischen dem Datum dieses Angebots und dem Datum der Lieferung erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, den Preis zu ändern, um diese Erhöhung zu berücksichtigen.
4. BEZAHLUNG
a) Die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
b) Der Käufer ist verpflichtet, den Preis innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Monats zu zahlen, in dem unsere Rechnung zugestellt wurde. Im Falle von Waren, die in Teilmengen verkauft werden, ist jede Teilmenge gesondert zu bezahlen, und dementsprechend sind die Bestimmungen dieses Artikels auf jede Teilmenge anzuwenden.
5. LIEFERUNG
Die Liefer- oder Leistungszeit beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Bestellung des Kunden bei uns. Jede für die Lieferung oder Leistung angegebene Zeit ist nur eine Schätzung und ist nicht wesentlich für den Vertrag. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer oder Dritten infolge der Nichteinhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist oder des Liefertermins entstehen.
6. ANNAHME
Die Waren gelten ab dem Datum der Lieferung als vom Käufer angenommen.
7. LIEFERUNG
Ab Werk.
8. EIGENTUM UND GEFAHR
Das Eigentum an den von uns hergestellten Waren oder an den von uns im Rahmen des Vertrages erstellten Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (die Waren) geht mit dem Eintritt desjenigen der folgenden Ereignisse über, das zuletzt eintritt (das letzte Ereignis):
a) Vollständige Zahlung des Gesamtpreises
Vollständige Zahlung jedes anderen Betrages, den der Käufer uns aufgrund dieses Vertrages oder anderweitig schuldet.
b) die Erfüllung aller Vertragsbedingungen.
Bis zum Eintritt des letztgenannten Ereignisses hat der Käufer, wenn die Ware in seinem Besitz ist, diese wie ein Verwahrer zu halten und getrennt von allen anderen Waren, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die sich im Besitz des Käufers befinden, so zu lagern, dass sie sofort als unser Eigentum erkennbar sind.
Der Käufer ist zum Verkauf der Waren nur unter der Bedingung berechtigt, dass er sie als unser Vertreter verkauft.
Zu jedem Zeitpunkt vor dem letzten Ereignis können wir dem Käufer schriftlich mitteilen, dass er berechtigt ist, die Waren zu verkaufen, und wenn der Käufer im Besitz der Waren ist, muss er sie daraufhin an uns zurückgeben und darf sie auf jeden Fall nicht mehr ohne Zustimmung besitzen.
Nach einer solchen Mitteilung können wir jederzeit alle Räumlichkeiten betreten, in denen sich die Waren befinden oder von denen wir annehmen, dass sie sich dort befinden, und die Waren entfernen. Ungeachtet des Vorstehenden gehen die Waren und alle Teile davon ab der Lieferung auf das Risiko des Kunden über, der die Waren für den vollen Kaufpreis oder für den Zeitraum ab dem Datum der Lieferung bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer gegen Verlust oder Beschädigung der Waren oder eines Teils davon versichern muss.
9. GARANTIEN
a) Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen dieser Klausel werden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Beschreibung, den Zustand, die Qualität oder die Eignung der hiermit verkauften Waren gegeben oder impliziert. Jegliche gesetzliche oder sonstige ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung wird hiermit ausgeschlossen und erlischt.
b) Werden Waren nach den Anforderungen des Käufers hergestellt oder Entwürfe für uns angefertigt, so haften wir nicht für Ansprüche, die gegen uns oder den Käufer wegen Verletzung eines Patents, eines Geschmacksmusters, einer Marke, eines Urheberrechts oder eines anderen Rechtstitels eines Dritten in Bezug auf die Waren, Entwürfe oder Teile davon oder deren Verwendung erhoben werden oder zu erheben drohen, und die Erteilung des Auftrags des Käufers gilt als Verpflichtung des Käufers, uns von allen Ansprüchen in Bezug auf eine solche Verletzung sowie von allen dadurch entstehenden rechtlichen und sonstigen Kosten freizustellen.
c) Werden Waren nach vom Käufer vorgelegten Entwürfen oder nach den Anforderungen des Käufers angefertigt, so haften wir nicht für die einwandfreie Funktion dieser Waren.
d) Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen haften wir nicht für direkte oder Folgeschäden, die dem Käufer, seinen Mitarbeitern oder Vertretern gegenüber Dritten entstehen. Unsere Haftung für Verluste oder Schäden im Sinne dieses Absatzes beschränkt sich nach unserem Ermessen auf die Lieferung neuer Waren oder die Beseitigung von Mängeln, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten und ausschließlich auf Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen, die uns innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach der ersten Lieferung der Waren zuzurechnen sind; nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt jede Haftung unsererseits. Unter der Voraussetzung, dass die mangelhaften Waren unverzüglich frei an unser Werk zurückgesandt werden, werden die reparierten oder neuen Waren dem Käufer frei geliefert. Waren, die als mangelhaft zurückgesandt werden und sich bei der Überprüfung als richtig erweisen, werden auf Kosten des Käufers zurückgesandt, und alle uns dadurch entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt und sind von ihm in voller Höhe zu zahlen.
10. UNTERBRECHUNGEN UND KÜNDIGUNG
a) Falls wir aufgrund von Lieferengpässen, Streiks und anderen Arbeitskampfmaßnahmen, Aussperrung, Feuer, Sturm, Überschwemmung, Unwetter, Überflutung, Feinden der Königin, Aufruhr, zivilem Aufruhr, Explosion, Betriebsstörungen, Maschinenstillstand oder unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, können wir den Vertrag durch eine entsprechende Mitteilung an den Käufer aussetzen, und das Lieferdatum wird um die Dauer der Aussetzung des Vertrags verschoben.
b) Jedes Zugeständnis, jeder Spielraum oder jeder Verzicht, den wir dem Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt gewähren, hindert uns nicht daran, später unsere Rechte aus dem Vertrag in vollem Umfang auszuüben.
11. RECHTLICHE AUSLEGUNG
Der Vertrag und die vorstehenden Bedingungen sind nach englischem Recht auszulegen, das hiermit zum eigentlichen Vertragsrecht erklärt wird, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der Gerichtsbarkeit des High Court of Justice of England].
EINKAUFSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
In diesen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff “Käufer” auf Spline Gauges und/oder seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Betriebsgesellschaften und der Begriff “Verkäufer” auf die Person, Firma oder Gesellschaft, bei der der Käufer eine Bestellung aufgegeben hat. Der Begriff “Vertrag” bezieht sich auf jede vom Käufer erteilte und vom Verkäufer akzeptierte Bestellung über die Lieferung von Waren. “Bestellung” bedeutet die schriftliche Anweisung des Käufers zur Lieferung der Waren, die diese Bedingungen enthält. Der Begriff “Waren” bezeichnet alle im Vertrag vereinbarten Waren, die der Käufer vom Verkäufer kauft (einschließlich aller Teile oder Teile davon).
2. BEDINGUNGEN
3. AUFTRÄGE
4. LIEFERUNG UND MENGE
5. LIEFERNACHWEIS (“P.O.D.”)
Wenn der Käufer verlangt hat, dass der Verkäufer direkt an den Kunden des Käufers liefert, muss ein unterschriebener Nachnahmebeleg (mit allen Angaben, einschließlich des Namens des Kunden des Käufers als Unterzeichner, deutlich gedruckt) an den Standort des Käufers geschickt werden, von dem aus die Bestellung aufgegeben wurde. Der Nachnahmebeleg muss die Bestellnummer des Käufers, die Menge und die Beschreibung der gelieferten Waren enthalten und muss innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung der Waren kostenlos an diesem Standort eingehen.
6. ANALYSENZERTIFIKATE
Analysezertifikate für alle chemischen Produkte sind kostenlos mit allen Lieferungen mitzuliefern oder vor der Lieferung zu faxen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie müssen die Chargennummer und die Bestellnummer des Käufers enthalten.
7. QUALITÄT
Die Waren müssen das beste verfügbare Design, die beste Qualität, das beste Material und die beste Verarbeitung aufweisen, fehlerfrei sein und in jeder Hinsicht mit der Bestellung und den vom Käufer an den Verkäufer gelieferten oder ihm mitgeteilten Spezifikationen übereinstimmen. Die Rechte des Käufers gemäß diesen Bedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bedingungen, die dem Käufer durch das Gesetz über den Verkauf von Waren (Sale of Goods Act) von 1979 eingeräumt werden. Der Verkäufer garantiert, sichert zu und verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, dass:
8. ÜBERLIEGEGELD
Standgeld wird nur nach der Standardzeit von 3 Stunden ab der vereinbarten Buchungszeit akzeptiert. Wenn der Verkäufer die Buchungszeit versäumt, wird kein Standgeld gezahlt.
9. ÜBERPRÜFUNG
Der Käufer behält sich das Recht vor, Waren oder Arbeiten zurückzuweisen, die sich bei der Inspektion als qualitativ oder konstruktiv mangelhaft erweisen oder nicht von zufriedenstellender Qualität sind oder sich nicht angemessen für den Zweck eignen, für den sie geliefert werden, oder die nicht mit der Bestellung oder den vereinbarten Spezifikationen übereinstimmen. Der Verkäufer verpflichtet sich, solche beanstandeten Waren auf Verlangen des Käufers so schnell wie möglich zu ersetzen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, einen solchen Ersatz der Waren zu akzeptieren. Alle an den Verkäufer für zurückgewiesene Waren gezahlten Beträge sind vom Verkäufer auf Verlangen des Käufers unverzüglich zurückzuerstatten. Der Käufer behält sich das Recht vor, Waren zurückzuweisen, unabhängig davon, ob ein Teil der Waren vom Käufer angenommen wurde oder nicht.
10. TITEL UND RISIKO
Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, geht das Risiko für die Waren bei Abschluss der Lieferung an dem in der Bestellung angegebenen Ort auf den Käufer über, und das Eigentum an den Waren oder Teilen davon geht auf den Käufer über, je nachdem, was früher eintritt, entweder bei Lieferung der Waren oder bei früherer Zahlung.
11. PREIS
Der zu zahlende Preis ist der in der Bestellung angegebene Preis und versteht sich, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ausschließlich der Mehrwertsteuer, aber einschließlich aller anderen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung der Waren und aller anwendbaren Zölle oder Steuern. Die Rechnung muss in der Währung ausgestellt werden, die in der Bestellung angegeben ist.
12. ZAHLUNG
Die Standardzahlungsbedingungen des Käufers von 30 Tagen ab dem Ende des Monats, in dem die Waren geliefert wurden, gelten für alle Bestellungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsfrist ist nicht wesentlich für den Vertrag. Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank Plc zu entrichten.
13. RECHNUNGEN
Alle Rechnungen sind an die “Buchhaltung” zu senden und müssen die entsprechende Bestellnummer des Käufers enthalten. Ohne diese Angabe kann der Käufer keine Zahlungen vornehmen. Rechnungen, für die eine Gutschrift des Verkäufers erforderlich ist, werden erst nach Erhalt der Gutschrift in der richtigen Höhe bezahlt. In der Gutschrift muss die Bestellnummer des Käufers angegeben sein.
14. AUFRECHNUNG DES GESCHULDETEN BETRAGS
Der Käufer ist berechtigt, von allen Geldern, die er dem Verkäufer schuldet oder schulden wird, alle Gelder abzuziehen, die er dem Käufer vom Verkäufer schuldet.
15. SCHADENSERSATZ
Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Verlusten, Klagen, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Ausgaben und Verbindlichkeiten frei, die dem Käufer in irgendeiner Weise entstehen, sei es durch Vertrag oder unerlaubte Handlung und sei es nach Gewohnheitsrecht, Billigkeitsrecht, Gesetz oder auf andere Weise in Bezug auf:
16. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
17. REACH
18. ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN, VERFAHREN ODER HERSTELLUNGSORT
Der Verkäufer hat den Käufer rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen, wenn er beabsichtigt, Produkt- und/oder Verfahrensänderungen, Änderungen der Spezifikationen/Analysemethoden, des Herstellungsortes oder sonstige wesentliche Änderungen in Bezug auf die Waren vorzunehmen. Unterlässt es der Verkäufer, den Käufer über derartige
Änderungen nicht mindestens 30 Tage vor der Änderung mitteilt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
19. UNTERAUFTRAGSVERGABE
Aufträge dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers weder ganz noch teilweise abgetreten oder an Subunternehmer vergeben werden.
20. GEISTIGES EIGENTUM
Der Verkäufer garantiert, dass das Design, die Konstruktion, die Qualität und die Lieferung der in der Bestellung spezifizierten Waren keine Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragenen Muster, kein Know-how, keine vertraulichen Informationen, Lizenz- oder Urheberrechte oder Rechte gleicher oder ähnlicher Wirkung oder Art in irgendeinem Teil der Welt verletzen, und stellt den Käufer von allen Klagen, Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Gebühren und Auslagen (einschließlich Anwaltskosten) frei, die sich aus einer Verletzung dieser Garantie ergeben oder entstehen. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
21. VERTRAULICHKEIT
Der Verkäufer darf ohne die Zustimmung des Käufers keine Informationen offenlegen oder nutzen, die in Produkt- oder Rezepturspezifikationen des Käufers enthalten sind, oder andere Informationen, die der Käufer dem Verkäufer ausdrücklich als vertraulich bekannt gibt, oder solche Informationen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie vertraulicher Natur sind, Der Verkäufer beschränkt die Offenlegung solcher vertraulicher Informationen auf diejenigen seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer, die diese Informationen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer benötigen, und stellt sicher, dass diese Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer den gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie der Verkäufer. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
22. KÜNDIGUNG
23. VERSICHERUNG
Der Verkäufer stellt sicher, dass er über einen angemessenen Versicherungsschutz bei einem angesehenen Versicherer verfügt, um Ansprüche aus diesem Vertrag oder sonstige Ansprüche oder Forderungen zu decken, die von Personen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag Verletzungen, Schäden oder Verluste erleiden, gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) eine Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von £ 5 Mio. pro Schadensfall und (b) eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von £ 5 Mio. pro Schadensfall. Der Verkäufer hat dem Käufer auf dessen Verlangen seine Versicherungspolice(n) zusammen mit der Quittung für die letzte Prämie für jede Police vorzulegen.
24. HÖHERE GEWALT
25. ALLGEMEINES
Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
26. RECHTE DRITTER
Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist (ein “Dritter”), hat keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, um eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen.
27. VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ (DAS “GESETZ”)
28. PRODUKTSICHERHEIT UND PRODUKTRÜCKRUF
29. RECHT
Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.
30. COMPLIANCE
Der Verkäufer;
31. NICHTVERZICHT
Ein Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und schließt dessen weitere Ausübung nicht aus oder schränkt sie ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt sie ein.
32. DATENSCHUTZ
Erhält der Verkäufer vom Käufer personenbezogene Daten im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 in ihrer jeweils geänderten, ersetzten oder ersetzten Fassung, einschließlich der Gesetze zur Umsetzung oder Ergänzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (die “DSGVO”), stellt der Verkäufer sicher, dass er die DSGVO in vollem Umfang einhält und die Daten nur insoweit verarbeitet, als dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen erforderlich ist.
Der Verkäufer erklärt sich hiermit bereit, den Käufer von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Gerichtsverfahren, Urteilen, Anordnungen, Schäden, Kosten, Verlusten, Ausgaben und Verbindlichkeiten freizustellen, die dem Käufer infolge eines Verstoßes des Verkäufers gegen die DSGVO entstehen oder entstanden sind.
33. RECHTSKONSTRUKTION
Der Vertrag und die vorstehenden Bedingungen sind nach englischem Recht auszulegen, das hiermit zum ordentlichen Vertragsrecht erklärt wird, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der Rechtsprechung des High Court of Justice of England